Corona
Liebe Patienten,
ab sofort benötigen wir einen Nachweis über:
- eine gültige Impfung
- eine Genesungsbescheinigung
- oder einen gültigen Corona-Test (max. 48h alt)
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ausgenommen sind:
- Kinder unter 6 Jahren
- schulpflichtige Kinder
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Wir bitten sie nur gesund in unsere Praxis zu kommen, da es uns nicht erlaubt ist Patienten mit Erkältungssymptomen zu behandeln.
Denken sie bitte an ihren Mundschutz.
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Vielen Dank für Euer Verständnis!